Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?
Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.
Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal (Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe (Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen (Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Kfz-Zulassungsstelle Bretten (Kfz-Zulassungsstelle Bretten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Gültiger Personalausweis oder
- Gültiger Reisepass - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
- das/die Kennzeichenschilder
Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.
Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:
Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.
Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:
Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige / Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.
Hinweis:
Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.
Kosten
26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,
eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette
sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen
Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg