Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

    Hinweise für Rheinstetten

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinstetten

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    30.2.2 - Bürgerbüro (30.2.2 - Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rappenwörthstraße 49

    76287 Rheinstetten

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten nur mit Terminvereinbarung) Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@rheinstetten.de

    Fax: (07242) 9514-27350

    Telefon Festnetz: (07242) 9514-350

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Rheinstetten (Stadt Rheinstetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rappenwörthstraße 49

    76287 Rheinstetten

    Postfachadresse

    Postfach 22 31

    76282 Rheinstetten

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Allgemeine Verwaltung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (07242) 9514-0

    Fax: (07242) 9514-105

    E-Mail: rathaus@rheinstetten.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheinstetten

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets

    Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung nur einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt haben (z.B. Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheinstetten

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.

    Nicht als berechtigtes Interesse gelten:

    • allgemeine Begründungen
    • häufige Auslandsreisen alleine
    • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist

    Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheinstetten

    Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.

    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Passbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Den Antrag können Sie auch bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Rheinstetten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinstetten

    • etwa drei bis sechs Wochen
    • Reisepass im Expressverfahren: drei Werktage
    • vorläufiger Reisepass: sofort

    Kosten

    Hinweise für Rheinstetten

    • Reisepass mit 32/48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00/EUR 82,00 (ab 1. März 2017)
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50/EUR 59,50
    • Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
    • vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
    • Kinderreisepass: EUR 13,00

    Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Behörde den Zweitpasss außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinstetten

    Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro rechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en