Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
Beschreibung
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
- Halten Sie Abstand.
- Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
- Vermeiden Sie Erschütterungen.
- Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
- Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
- Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
- Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
- Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.
Kampfmittel sind
- alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
- oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
- nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.
Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.
Teilen Sie mit:
- Was haben Sie gefunden?
- Wo ist der genaue Fundort?
- Wer ruft an?
Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).
Fristen
keine
Kosten
Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg