Kampfmittel Beseitigung

    Bombenfund oder andere Kampfmittel melden

    Wie verhalten Sie sich richtig?

    Beschreibung

    Wie verhalten Sie sich richtig?

    • Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
    • Halten Sie Abstand.
    • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
    • Vermeiden Sie Erschütterungen.
    • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
    • Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
    • Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
    • Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
    • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
      Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.

    Kampfmittel sind

    • alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
    • oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
    • nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

    Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
    Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
    Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3

    74343 Sachsenheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Stadtverwaltung Sachsenheim) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:30 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung@sachsenheim.de

    Telefon Festnetz: 07147 28-141

    Fax: 07147 28-147

    E-Mail: ordnung@sachsenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Teilen Sie mit:

    • Was haben Sie gefunden?
    • Wo ist der genaue Fundort?
    • Wer ruft an?

    Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).

    Fristen

    keine

    Kosten

    Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de