Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe Anerkennung

    Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

    Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

    Ansprechpartner

    Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albstadtweg 9

    70567 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

    Fax: (07 11) 2 28 45-44

    E-Mail: info@lzk-bw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Villastraße 1

    70190 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@lak-bw.de

    Fax: 0711 / 99347-45

    Telefon Festnetz: 0711 / 99347-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 40

    70597 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@laek-bw.de

    Fax: 0711 - 769 89 50

    Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägerstraße 40

    70174 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@lpk-bw.de

    Fax: 0711-674470-15

    Telefon Festnetz: 0711-674470-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en