Familienname Festlegung

    Ehenamen bestimmen

    Hinweise für Karlsruhe

    Als Ehepaar können Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Als Ehepaar können Sie

    • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
    • einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein.

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    Ansprechpartner

    Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3409

    E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de

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    Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0721 133 7614

    E-Mail: standesamt@groetzingen.karlsruhe.de

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    Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

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    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 142

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: neureut@karlsruhe.de

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    Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7720

    Telefon Festnetz: 0721 133 7721

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: standesamt@wettersbach.karlsruhe.de

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    Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Kontakt

    Fax: 0721 133 1932

    Telefon Festnetz: 0721 133 1931

    Telefon Festnetz: 0721 133 1933

    Telefon Festnetz: 0721 133 1934

    Telefon Festnetz: 0721 133 2900

    E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Namensänderung nach der Eheschließung: Eheurkunde

    Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie sind verheiratet.

    Den gemeinsamen Familiennamen können Sie auch nach der Eheschließung festlegen.

    Es gibt dafür keine Frist.

    Möglich ist auch, den Namen aus einer früheren Ehe, gegebenenfalls einschließlich eines Begleitnamens, zum Ehenamen zu bestimmen.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Ehenamen dürfen Sie nicht mehr ändern.

    Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Häufig führen die Eltern unterschiedliche Namen. Dann müssen Sie bei der Geburt des ersten Kindes bestimmen, ob es als Geburtsnamen den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

    Tipp: Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind außerdem Besonderheiten zu beachten, etwa

    • bei der Namensführung von ausländischen Ehepaaren oder
    • wenn vor der Eheschließung gemeinsame Kinder geboren wurden.

    Lassen Sie sich gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern. Das Merkblatt finden Sie in vielen Fällen auch auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

    • § 1355 Ehenamen
    • § 1616 Geburtsname des Kindes bei Eltern mit Ehenamen
    • § 1617 Geburtsname des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
    • § 1617c Name des Kindes bei Namensänderung der Eltern

    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):

    • §10 Name

    Personenstandsgesetz (PStG):

    • §41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

    Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.

    Die Änderung des Ehenamens nach der Eheschließung müssen Sie beim zuständigen Standesamt schriftlich erklären. Sie müssen diese Erklärung bei einem Notariat oder bei einem Standesamt beglaubigen oder beurkunden lassen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.

    Ausländische Eheschließende fallen unter das Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht. Sie dürfen dann wählen zwischen dem Recht des Staates, dem die oder der ausländische Eheschließende angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • Die Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens bei der Eheschließung beträgt 40,00 Euro.
    • Die Gebühr über die Voranstellung oder Anfügung eines Namens (= Doppelname) beträgt 40,00 Euro.
    Zahlungsart
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Wenn Ihr Name nicht Ehename geworden ist, dürfen Sie Ihren Geburtsnamen oder Ihren bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dazu müssen Sie eine Erklärung abgeben.
    Das gilt, wenn der Ehename nicht schon mehrteilig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrteilig, können Sie nur einen Teil anfügen. Damit führen Sie persönlich in der Ehe einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Beispiel: Frau Elke Meier heiratet und nimmt den Namen ihres Mannes, Müller, an. Später wird diese Ehe geschieden. In zweiter Ehe heiratet Frau Müller, geborene Meier, nun Herrn Anton Schmidt.

    Wird bei der Heirat keine Namenserklärung abgegeben, behält jeder seinen bisherigen Namen. Es bleibt also bei Frau Müller und Herrn Schmidt.

    Wenn die Eheleute später doch einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten, kann ein Ehename nachträglich beim Standesamt bestimmt werden. Diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Zum Ehenamen kann "Meier", "Müller" oder "Schmidt" bestimmt werden.

    Das Ehepaar könnte sich zum Beispiel für den gemeinsamen Familiennamen "Schmidt" entscheiden. Den würden auch die Kinder erhalten. Dann wäre es der Ehefrau möglich, wenn sie einen Doppelnamen führen möchte, unter folgenden Kombinationen zu wählen: Schmidt-Müller, Schmidt-Meier, Müller-Schmidt oder Meier-Schmidt.

    Wird der Geburtsname oder tatsächlich geführte Name der Frau zum Ehenamen bestimmt, kann der Ehemann einen entsprechenden Doppelnamen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en