Familienname Festlegung

    Ehenamen bestimmen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Über die Möglichkeiten zur Bestimmung eines Ehenamens erhalten Sie ausführliche Informationen vom Standesamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Über die Möglichkeiten zur Bestimmung eines Ehenamens erhalten Sie ausführliche Informationen vom Standesamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 1

    71634 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2327

    Fax: 07141 910-2619

    E-Mail: standesamt@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Namensänderung nach der Eheschließung: Eheurkunde

    Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie sind verheiratet.

    Den gemeinsamen Familiennamen können Sie auch nach der Eheschließung festlegen.

    Es gibt dafür keine Frist.

    Möglich ist auch, den Namen aus einer früheren Ehe, gegebenenfalls einschließlich eines Begleitnamens, zum Ehenamen zu bestimmen.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Ehenamen dürfen Sie nicht mehr ändern.

    Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Häufig führen die Eltern unterschiedliche Namen. Dann müssen Sie bei der Geburt des ersten Kindes bestimmen, ob es als Geburtsnamen den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

    Tipp: Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind außerdem Besonderheiten zu beachten, etwa

    • bei der Namensführung von ausländischen Ehepaaren oder
    • wenn vor der Eheschließung gemeinsame Kinder geboren wurden.

    Lassen Sie sich gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern. Das Merkblatt finden Sie in vielen Fällen auch auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

    • § 1355 Ehenamen
    • § 1616 Geburtsname des Kindes bei Eltern mit Ehenamen
    • § 1617 Geburtsname des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
    • § 1617c Name des Kindes bei Namensänderung der Eltern

    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):

    • §10 Name

    Personenstandsgesetz (PStG):

    • §41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

    Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.

    Die Änderung des Ehenamens nach der Eheschließung müssen Sie beim zuständigen Standesamt schriftlich erklären. Sie müssen diese Erklärung bei einem Notariat oder bei einem Standesamt beglaubigen oder beurkunden lassen.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    • für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen bei Eheschließung in Deutschland: 40 Euro
    • für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen bei Eheschließung im Ausland: 90 Euro

       

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en