Gaststättengewerbe Gestattung

    Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tagen beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    • unter erleichterten Voraussetzungen,
    • auf Widerruf.

    Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

    • alkoholfreien Getränken,
    • unentgeltlichen Kostproben,
    • bereits zubereiteten Speisen
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ettenkircher Straße 21

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7546 92450

    E-Mail: ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gangolfstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7544 95900-0

    E-Mail: ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 507-0

    E-Mail: info@ailingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerbe- und Waffenwesen, Märkte (Sachgebiet Gewerbe- und Waffenwesen, Märkte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203-2130 (Gewerbe und Waffen) oder +49 7541 203-2122 (Märkte)

    E-Mail: gewerbe.waffenwesen@friedrichshafen.de

    E-Mail: marktwesen@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
      • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
      • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Voraussetzungen sind:

    • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
      Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:
      • Straßenfeste
      • Hochzeitsfeiern
      • Schulfeste
      • Jubiläumsfeste
      • Schützenfeste
      • Sportveranstaltungen
      • Volksfeste
      • Vereinsveranstaltungen
      • Märkte und Ähnliches.
    • Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
      Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
      • Jugendschutz
      • Jugendarbeitsschutz
      • Infektionsschutz
      • Brandschutz
      • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
      • Preisaushang
    • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

    Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie müssen die Gaststättengestattung (Ausschankgenehmigung) schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben (siehe Antrag (Ausschankgenehmigung)) machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung (Ausschankgenehmigung) jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.

    Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Gestattung als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist allerdings einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.

    Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie benötigen die Gaststättengestattung (Ausschankgenehmigung) für mehr als vier Tage? Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als 4 Tage beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en