Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen

    Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.

    Beschreibung

    Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.

    Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.

    Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
    Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rathausteam (Rathausteam)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 44

    72589 Westerheim

    Hausanschrift

    Kirchenplatz 16

    72589 Westerheim

    Lieferanschrift

    Kirchenplatz 16

    72589 Westerheim

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@westerheim.de

    Fax: 0 73 33/96 66-20

    Telefon Festnetz: 0 73 33.96 66-0/10

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
    • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

    Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Fallkonstellation können weitere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung

    • besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder
    • ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
    • ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.

    Sie sind

    • die betroffene Person,
    • die Eltern dieser Person,
    • die Kinder dieser Person oder
    • der Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartner oder Lebenspartnerin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen.

    Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

    Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin trägt die Geburt ins Geburtenregister ein.
    Sollte die Beurkundung nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • EUR 160,00
    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00

    Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder Dolmetscherleistungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en