Abwasser

    Abwasser entsorgen

    Hinweise für Oppenau

    Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oppenau

    Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.

    Abwasser ist

    • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
    • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
    • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

    Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77728 Oppenau

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oppenau

    Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

    Weitere Infos finden Sie auf der Homepage.

    Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Oppenau

    Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

    Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

    Die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

    Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de