Abwasser

    Abwasser entsorgen

    Hinweise für Lichtenwald

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
    Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenwald

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
    Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

    Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.

    Abwasser ist

    • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
    • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
    • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

    Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

    Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden.
    Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
    Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lichtenwald (Gemeinde Lichtenwald)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 34

    73669 Lichtenwald

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 34

    73669 Lichtenwald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07153/9463-0

    Fax: 07153/9463-33

    E-Mail: post@lichtenwald.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenwald

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenwald

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenwald

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    • § 13 KAG (Gebührenerhebung)
    • § 14 KAG (Gebührenbemessung)
    • § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lichtenwald

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenwald

    Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

    Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    Hinweise für Lichtenwald

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lichtenwald

    Die Kommunen erheben die Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

    Je nach dem, ob das Grundstück bereits für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeiträge veranlagt wurde, werden hierfür ggf. gemäß der Abwassersatzung noch Beiträge erhoben.

    Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, den Niederschlagswassergebühren, zu Ermäßigungen, Rückstausicherungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde sowie in dem für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan nachlesen.

    Beachten Sie, dass ein Hausanschluss, der in die öffentliche Verkehrsfläche (öffentliche Straßen-/Gehweg-/Wege-/Grünfläche) gelegt werden muss, einer separaten Abstimmung über den genauen Ort des Anschlusses an den öffentlichen Kanal mit der Gemeinde sowie einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Aufgrabung auf öffentlicher Verkehrsfläche bedarf, die beim Landratsamt Esslingen zu beantragen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de