Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Hinweise für Konstanz

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall anfallen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
    Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Konstanz (Stadt Konstanz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    78459 Konstanz

    Hausanschrift

    Kanzleistraße 13/15

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531/900-0

    Fax: 07531/900-2201

    E-Mail: mail@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900-0

    E-Mail: auslaenderamt@konstanz.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    • Reisepass oder Personalausweis
    • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
    • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
    • bei Selbständigen:
      • Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
      • Zusätzlich ist ein Sperrkonto als Sicherheitsleistung (je Besucher 2.500€, bei Kindern 1.250€) notwendig

    Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise einfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.

    ArbeitnehmerInnen benötigen zusätzlich die "Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis" (siehe unten). Selbständige und Freiberufler legen stattdessen die "Bescheinigung über Einkommen bei selbständiger Arbeit" des/der Steuerberaters/Steuerberaterin (siehe unten) vor. Für die Einrichtung eines Sperrkontos als Sicherheitsleistung bei einer Bank können Sie die "Bescheinigung zur Einrichtung eines Sperrkontos" (siehe unten) verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich oder mit unserem Online-Dienst (siehe unten) bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie erhalten daraufhin einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen dann während des Termins ausgestellt. Bitte beachten Sie das die Bearbeitungszeit mehrere Wochen beträgt!

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

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    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de