Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall anfallen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
    Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 1

    79114 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit ( ) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 17:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612016470

    Fax: +497612016495

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt zur Verpflichtungserklärung entnehmen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • ausreichende Bonität: Die zuständige Stelle ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
    • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
      Hinweis: Bevor die Ausländer_in das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Sie die Verpflichtungserklärung nach Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Verpflichtungserklärung hat nach der Ausstellung eine Gültigkeit von 5 Jahren.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de