Verpflichtungserklärung abgeben
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall anfallen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit ( ) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 17:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt zur Verpflichtungserklärung entnehmen.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- ausreichende Bonität: Die zuständige Stelle ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
Hinweis: Bevor die Ausländer_in das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Sie die Verpflichtungserklärung nach Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde abgeben.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Verpflichtungserklärung hat nach der Ausstellung eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg