Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

    Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
    Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
    Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

    Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Zu diesen Zeiten können Sie Termine vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Der Besuch der Ausländerbehörde ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9102599

    Fax: 07141 9102768

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 11

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9100

    Fax: 07141 9102737

    E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Reisepass oder Personalausweis
    • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
    • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
    • bei Selbständigen:
    • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen

    Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
      Hinweis: Bevor der Ausländer das Visum erhält, muss er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Aufenthaltsgesetz:

    • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
    • § 67 Umfang der Kostenhaftung
    • § 68 Haftung für Lebensunterhalt

    § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

    Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

    Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    ein bis zwei Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    je Verpflichtungserklärung: 29 Euro

    Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de