Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

    Durchführung von Wochenmärkten

    Hinweise für Konstanz

    Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen (§ 67 Gewerbeordnung [GewO]).

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen (§ 67 Gewerbeordnung [GewO]).

    In Konstanz finden sie Wochenmärke zu folgenden Zeiten statt:

    Die Wochenmärke finden wie folgt statt:

    In den Monaten November bis Februar: St.-Stephans-Platz Dienstag u. Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr St.-Gebhard-Platz Mittwoch u. Samstag 7:30 bis 13:00 Uhr In den Monaten März bis Oktober: St.-Stephans-Platz Dienstag u. Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr St.-Gebhard-Platz Mittwoch u. Samstag 7:00 bis 13:00 Uhr

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wochenmarkt (Wochenmarkt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Dienstag und Donnerstag ist das Büro am Nachmittag nicht besetzt. Für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.) Mo 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Mi 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Do 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Fr 08:00 - 09:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 2571

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Innerhalb der Bewerbungsfrist ist ein Antrag nach dem dann veröffentlichten Formular erforderlich. Wird der Antrag formlos gestellt, sind folgende Angaben erforderlich:

    • Name, Anschrift, E-Mail, Telefon-Nr
    • vorgesehenes Warenangebot
    • Länge des Standes
    • Soll ein Verkaufsfahrzeug eingesetzt oder ein Stand aufgebaut werden
    • Wird ein Stromanschluss 230V / 400V benötigt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Die Standplätze für die Wochenmarktstände werden nach einer Ausschreibung für fünf Jahre vergeben. Die nächste Ausschreibung erfolgt im zweiten Halbjahr 2020 für die Jahre 2021 bis 2025.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Konstanz

    Wochemarktsatzung der Stadt Konstanz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Im zweiten Halbjahr 2020 werden die Markstände für die Jahre 2021 bis 2025 neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht und die Antragsunterlagen zum Download angeboten.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

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    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wochenmärkte der Stadt Konstanz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en