Durchführung von Wochenmärkten
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen (§ 67 Gewerbeordnung [GewO]).
In Konstanz finden sie Wochenmärke zu folgenden Zeiten statt:
Die Wochenmärke finden wie folgt statt:
In den Monaten November bis Februar: St.-Stephans-Platz Dienstag u. Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr St.-Gebhard-Platz Mittwoch u. Samstag 7:30 bis 13:00 Uhr In den Monaten März bis Oktober: St.-Stephans-Platz Dienstag u. Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr St.-Gebhard-Platz Mittwoch u. Samstag 7:00 bis 13:00 UhrOnline-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Wochenmarkt (Wochenmarkt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit (Dienstag und Donnerstag ist das Büro am Nachmittag nicht besetzt. Für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.) Mo 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Mi 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Do 08:00 - 09:30 und 14:00 - 15:00 Uhr Fr 08:00 - 09:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7531 900 2571
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Innerhalb der Bewerbungsfrist ist ein Antrag nach dem dann veröffentlichten Formular erforderlich. Wird der Antrag formlos gestellt, sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift, E-Mail, Telefon-Nr
- vorgesehenes Warenangebot
- Länge des Standes
- Soll ein Verkaufsfahrzeug eingesetzt oder ein Stand aufgebaut werden
- Wird ein Stromanschluss 230V / 400V benötigt
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
Die Standplätze für die Wochenmarktstände werden nach einer Ausschreibung für fünf Jahre vergeben. Die nächste Ausschreibung erfolgt im zweiten Halbjahr 2020 für die Jahre 2021 bis 2025.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
Wochemarktsatzung der Stadt Konstanz
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Im zweiten Halbjahr 2020 werden die Markstände für die Jahre 2021 bis 2025 neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht und die Antragsunterlagen zum Download angeboten.
Fristen
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Kosten
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Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wochenmärkte der Stadt Konstanz.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg