Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
    Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
    Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Postfachadresse

    Postfach 14 80

    78304 Radolfzell am Bodensee

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:15 Uhr Di 08:00 - 16:15 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07732/81-444 oder -445

    E-Mail: buergerinformation@radolfzell.de

    Internet

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    Stadt Radolfzell am Bodensee (Stadt Radolfzell am Bodensee)

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    Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    E-Mail: stadt@radolfzell.de

    Fax: 07732/81-400

    Telefon Festnetz: 07732/81-0

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    • alter Personalausweis
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkundeoder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • ein aktuelles biometriesches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

    Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Namensänderung wegen Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer "Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.

    Fristen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beziehungsweise schnellstmöglich nach der Eheschließung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    • antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 28,80
    • antragstellende Personen unter 24 Jahren: Eur 22,80
    • Gebührenfrei sind:
      • Erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
    • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): EUR 6,00
    • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: EUR 6,00
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: EUR 6,00
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de