Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
    Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
    Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

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    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen

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    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: buergerservice@neureut.karlsruhe.de

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    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Am Wetterbach 40

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    E-Mail: wolfartsweier@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

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    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

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    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

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    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)

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    Kirchplatz 4

    76228 Karlsruhe

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0721 133 2928

    Fax: 0721 133 2929

    E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • alter Personalausweis
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

    Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Namensänderung wegen Eheschließung/Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer ("Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.

    Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024
    Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    unverzüglich nach der Eheschließung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • antragstellende Personen ab 24 Jahren:
      ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
    • antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • gebührenfrei sind:
      • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
      • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
      • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
      • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

    Self-Service-Terminal (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach)
    bei Nutzung des Self-Service-Terminals: zuzüglich 5,00 Euro

    Zustellung per Fahrradkurier
    (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt)

    • Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro
    • Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro

    Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN


    Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten:
    20,00 Euro
    Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Self-Service-Terminal im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Stadtamt Durlach
    Am Self-Service-Terminal können Sie vor Ihrem Termin im Bürgerbüro Ihre biometrischen Daten (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) für sämtliche Ausweisdokumente einfach selbst erfassen (Gebühr: 5,00 Euro).
    Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht.
    Die erhobenen Daten werden verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt und täglich automatisch gelöscht.

    Bitte aktivieren Sie bei Ihrer Ankunft zuerst Ihre Terminnummer an der Rezeption bzw. am Touchscreen und beginnen danach mit dem Erfassungsprozess an unserem Self-Service-Terminal.
    Unsere Empfehlung: Kommen Sie frühestens 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins, um auftretende Wartezeiten zu verhindern.

    Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024
    Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de