Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat/ Lebenspartnerschaft beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • alter Personalausweis
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

    Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Namensänderung wegen Eheschließung/Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

    Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) können Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises auf Antrag jederzeit einschalten lassen.

    Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer, einer Entsperrnummer und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    unverzüglich nach der Eheschließung/eingegangenen Lebenspartnerschaft

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Gebühr ist bei Antrag fällig und muss sofort beglichen werden. Es kann mit EC-Karte bezahlt werden.

    • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro

    • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro

    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: kostenlos

    • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): kostenlos

    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Weitere Informationen finden Sie in

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de