Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Die Er­tei­lung der Ausweise erfolgt in größerer Anzahl als Stell­plätze vorhanden sind und berechtigt zum Parken in dieser ­Zone.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Die Er­tei­lung der Ausweise erfolgt in größerer Anzahl als Stell­plätze vorhanden sind und berechtigt zum Parken in dieser ­Zone.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein.

    Weitere Informationen: Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal.

    Zu beachten

    • Drei Kennzeichen auf einem Ausweis sind möglich.
      Somit kann der Ausweis wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
    • Es sind immer mehr Ausweise im Umlauf wie Parkplätze vorhanden (ca. 3:1).

    Keinen Ausweis erhalten

    • Gewerbetreibende
    • Freiberufler
    • Ärzte

    Wichtig
    Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!

    Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
    Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3259

    E-Mail: strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Antragsformular A: Bewohnerparkausweis (ausgefüllt und unterschrieben)
    • Personalausweis oder gültiger Reisepass (Kopie bei Antrag per Post)
    • Fahrzeugschein (Kopie bei Antrag per Post)
    • Wenn eine jährliche automatische Verlängerung des Bewohnerparkausweises gewünscht wird zusätzlich
      • Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
        Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
        Bitte tragen Sie in diesen Fällen einen Punkt in das Feld "Mandantsreferenz" ein.
    • Wenn der Antragsteller nicht Halter des Kraftfahrzeugs ist
      zusätzlich
      • Antragsformular C: Nutzungsbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
      • Führerschein der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Die Bewohnerin oder der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzonen gemeldet sein.
    • Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird dauerhaft von ihm genutzt.
    • Ist der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeugs wird eine Bestätigung des Halters oder der Halterin über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden:

    • per Post
    • per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
    • per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22

    Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, erfolgt auch eine Zusendung auf dem Postweg.


    Der Bewohnerparkausweis wird nur mit Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates ausgestellt,
    dabei kann "einmalige Zahlung" oder "wiederkehrende Zahlung" ausgewählt werden.
    Bei "einmaliger Zahlung" muss vor Ablauf der Gültigkeit ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden.


    Der Bewohnerparkausweis muss bei allen Änderungen im Original vorgelegt werden.
    Zum Beispiel bei Umzug, bei Fahrzeugwechsel.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • Jahresgebühr: 180,00 Euro
    • Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis:
      Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro
    • Ersatzausstellung: 36,50 Euro
    • Schwerbehinderte Personen, mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind: Jahresgebühr: 90,00 Euro

    Zahlungsarten:
    SEPA-Lastschriftmandat

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de