Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Die Erteilung der Ausweise erfolgt in größerer Anzahl als Stellplätze vorhanden sind und berechtigt zum Parken in dieser Zone.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein.
Weitere Informationen: Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal.
Zu beachten
- Drei Kennzeichen auf einem Ausweis sind möglich.
Somit kann der Ausweis wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
- Es sind immer mehr Ausweise im Umlauf wie Parkplätze vorhanden (ca. 3:1).
Keinen Ausweis erhalten
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Ärzte
Wichtig
Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- Antragsformular A: Bewohnerparkausweis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder gültiger Reisepass (Kopie bei Antrag per Post)
- Fahrzeugschein (Kopie bei Antrag per Post)
- Wenn eine jährliche automatische Verlängerung des Bewohnerparkausweises gewünscht wird zusätzlich
- Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen einen Punkt in das Feld "Mandantsreferenz" ein.
- Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
- Wenn der Antragsteller nicht Halter des Kraftfahrzeugs ist
zusätzlich- Antragsformular C: Nutzungsbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
- Führerschein der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
- Die Bewohnerin oder der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzonen gemeldet sein.
- Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird dauerhaft von ihm genutzt.
- Ist der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeugs wird eine Bestätigung des Halters oder der Halterin über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden:
- per Post
- per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
- per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22
Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, erfolgt auch eine Zusendung auf dem Postweg.
Der Bewohnerparkausweis wird nur mit Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates ausgestellt,
dabei kann "einmalige Zahlung" oder "wiederkehrende Zahlung" ausgewählt werden.
Bei "einmaliger Zahlung" muss vor Ablauf der Gültigkeit ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden.
Der Bewohnerparkausweis muss bei allen Änderungen im Original vorgelegt werden.
Zum Beispiel bei Umzug, bei Fahrzeugwechsel.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
- Jahresgebühr: 180,00 Euro
- Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis:
Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro - Ersatzausstellung: 36,50 Euro
- Schwerbehinderte Personen, mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind: Jahresgebühr: 90,00 Euro
Zahlungsarten:
SEPA-Lastschriftmandat
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg