Bewohnerparkausweis Erteilung

    Anwohnerparkausweis

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Anwohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt – externe Dauerparker werden verdrängt.

    Hinweis: Stellplätze für Behinderte sind von der Anwohnerparkregelung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwäbisch Hall (Stadt Schwäbisch Hall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 6

    74523 Schwäbisch Hall

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791 751-0

    Fax: 0791 751-2 99

    E-Mail: info@schwaebischhall.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gewerbe / Polizei / Bußgeld / Verkehr (Gewerbe / Polizei / Bußgeld / Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 2

    74523 Schwäbisch Hall

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verkehrsbehoerde@schwaebischhall.de

    Telefon Festnetz: 0791 751 444

    E-Mail: gewerbeamt@schwaebischhall.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    • Führerschein
    • alter Fahrzeugschein oder neue Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • gegebenenfalls Bestätigung vom Fahrzeughalter, wenn Antragsteller nicht gleich Fahrzeughalter ist

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    • Sie müssen Ihre Wohnung im Bewohnerparkgebiet bereits gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
    • Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
      Wird das Fahrzeug dauerhaft durch eine andere Person als den Fahrzeughalter benutzt, benötigt diese Person vom Fahrzeughalter eine Bestätigung, die besagt, dass er dieser Person das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlässt.

    Hinweis: Von den Gemeinden kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (z.B. Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Wegen der vorzulegenden Unterlagen beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in der Regel am besten persönlich bei Ihrer Stadtverwaltung.

    Einige Städte ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Schwäbisch Hall

    Die Kosten für die ausgestellte Berechtigung sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de