Bewohnerparkausweis Erteilung

    Anwohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Winnenden

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Anwohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Anwohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Winnenden

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Anwohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Anwohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung (Amt für öffentliche Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Torstraße 10

    71364 Winnenden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07195 13 0

    Fax: 07195/13-322

    E-Mail: amtfueroeffentlicheordnung@winnenden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Winnenden

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Winnenden

    • Sie sind im Anwohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Anwohnerparkgebiete sind:
    • Lange Weiden sowie Lindenstraße und Umgebung
    • Friedrichstraße / Wilhelmstraße mit Alfred-Kärcher-Straße 16 und 18
    • Seestraße 16 bis 36 (ausgenommen Seestraße 17. 19, 21 und 23)
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
      Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Winnenden

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Anwohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung übersenden müssen.

    Anderenfalls gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    Fristen

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    Kosten

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    Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de