Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Besigheim

    Mit Umsetzung des Konzepts der Parkraumbewirtschaftung ist es für die Bewohner der Innenstadt möglich, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Den Online-Antrag finden Sie weiter unten.

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Mit Umsetzung des Konzepts der Parkraumbewirtschaftung ist es für die Bewohner der Innenstadt möglich, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Den Online-Antrag finden Sie weiter unten.

    Dieser berechtigt zum Parken auf den vorgesehenen Parkflächen ohne Parkzeitbegrenzung oder Gebührenpflicht.

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Pro Haushalt kann max. 1 Ausweis beantragt werden.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bußgeldstelle - Verkehr (Bußgeldstelle - Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 210

    Fax: 07143 8078 261

    E-Mail: verkehr@besigheim.de

    De-Mail: bussgeldstelle@besigheim.de-mail.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    Kopien von:

    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    • Sie verfügen nicht über einen eigenen oder angemieteten Stellplatz (die Stadtverwaltung behält sich vor, die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen)
    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft
    • Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Besigheim

    § 6a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1 Abs. 1 Tarif Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Besigheim über die Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken vom 12.04.2022

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Besigheim

    Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Den Antrag mit Kopien der erforderlichen Unterlagen können Sie auch wie folgt einreichen:

    • per eMail an verkehr@besigheim.de oder
    • postalisch an Haupt- und Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehr, Marktplatz 12, 74354 Besigheim.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Die Gebühren betragen 50 Euro pro Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    Zur besseren Lesbarkeit wird im Text durchgehend die männliche Form verwendet. Sie schließt alle anderen Formen mit ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de