Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Besigheim
Beschreibung
Hinweise für Besigheim
Mit Umsetzung des Konzepts der Parkraumbewirtschaftung ist es für die Bewohner der Innenstadt möglich, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Den Online-Antrag finden Sie weiter unten.
Dieser berechtigt zum Parken auf den vorgesehenen Parkflächen ohne Parkzeitbegrenzung oder Gebührenpflicht.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Pro Haushalt kann max. 1 Ausweis beantragt werden.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 62
74350 Besigheim
Kontakt
Internet
Bußgeldstelle - Verkehr (Bußgeldstelle - Verkehr)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07143 8078 210
Fax: 07143 8078 261
E-Mail: verkehr@besigheim.de
De-Mail: bussgeldstelle@besigheim.de-mail.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Besigheim
Kopien von:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde
Voraussetzungen
Hinweise für Besigheim
- Sie verfügen nicht über einen eigenen oder angemieteten Stellplatz (die Stadtverwaltung behält sich vor, die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen)
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft
- Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Besigheim
§ 6a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1 Abs. 1 Tarif Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Besigheim über die Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken vom 12.04.2022
Rechtsbehelf
Hinweise für Besigheim
Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Verfahrensablauf
Hinweise für Besigheim
Den Antrag mit Kopien der erforderlichen Unterlagen können Sie auch wie folgt einreichen:
- per eMail an verkehr@besigheim.de oder
- postalisch an Haupt- und Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehr, Marktplatz 12, 74354 Besigheim.
Fristen
Hinweise für Besigheim
keine
Kosten
Hinweise für Besigheim
Die Gebühren betragen 50 Euro pro Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Besigheim
Zur besseren Lesbarkeit wird im Text durchgehend die männliche Form verwendet. Sie schließt alle anderen Formen mit ein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg