Landesfamilienpass beantragen
Beschreibung
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7851 883477
Telefon Festnetz: +49 7851 883480
Telefon Festnetz: +49 7851 883480
Fax: +49 7851 881102
E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de
Internet
Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)
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Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)
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Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7854 969815
Fax: +49 7854 969819
Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 16:30 - 18:30 Uhr Di 10:30 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 10:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7853 240
Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)
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Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 15:00 - 17:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:30 - 12:30 Uhr Do 15:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7853 315
Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)
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Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
freiwillige Leistung
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
-
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg