Familienpass

    Landesfamilienpass beantragen

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Beschreibung

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Kostenlos sind zum Beispiel:

    • Schloss Heidelberg
    • Staatsgalerie Stuttgart
    • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
    • Technoseum in Mannheim
    • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

    Bitte informieren Sie sich auf Grund der aktuellen Pandemiesituation vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das Angebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Dühren (Verwaltungsstelle Dühren)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Schumacher-Straße 23

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Duehren@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4584

    Telefon Festnetz: 07261 404-505

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Ehrstädt (Verwaltungsstelle Ehrstädt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ehrenstraße 8

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Ehrstaedt@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4591

    Telefon Festnetz: 07261 404-510

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Eschelbach (Verwaltungsstelle Eschelbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausring 1

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Eschelbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4586

    Telefon Festnetz: 07261 404-515

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Reihen (Verwaltungsstelle Reihen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlstraße 12

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Reihen@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4590

    Telefon Festnetz: 07261 404-535

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hasselbach (Verwaltungsstelle Hasselbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grundstraße 21

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Hasselbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4592

    Telefon Festnetz: 07261 404-520

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Adersbach (Verwaltungsstelle Adersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrennweg 2

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Adersbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4587

    Telefon Festnetz: 07261 404-500

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hoffenheim (Verwaltungsstelle Hoffenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sinsheimer Straße 6

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Hoffenheim@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4585

    Telefon Festnetz: 07261 404-530

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Waldangelloch (Verwaltungsstelle Waldangelloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichelberger Straße 1

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Waldangelloch@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4583

    Telefon Festnetz: 07261 404-550

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    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Wilhelmstraße 14-18

    74889 Sinsheim

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 14- 18

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4519

    Telefon Festnetz: 07261 404-136

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Rohrbach (Verwaltungsstelle Rohrbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heilbronner Straße 33

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Rohrbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4588

    Telefon Festnetz: 07261 404-540

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hilsbach (Verwaltungsstelle Hilsbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lampertsgasse 14

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Hilsbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4582

    Telefon Festnetz: 07261 404-525

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Steinsfurt (Verwaltungsstelle Steinsfurt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinsfurter Straße 51-53

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Steinsfurt@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4581

    Telefon Festnetz: 07261 404-545

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Weiler (Verwaltungsstelle Weiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reihener Straße 5

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Weiler@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4589

    Telefon Festnetz: 07261 404-555

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
    • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
    • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
    • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

    Voraussetzungen

    Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

    • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

    Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

    Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de