Landesfamilienpass beantragen
Beschreibung
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Dühren (Verwaltungsstelle Dühren)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 13:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Ehrstädt (Verwaltungsstelle Ehrstädt)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Eschelbach (Verwaltungsstelle Eschelbach)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 13:00 - 18:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do geschlossen Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Reihen (Verwaltungsstelle Reihen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Hasselbach (Verwaltungsstelle Hasselbach)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 18:00 - 19:00 Uhr Do 09:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen
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Verwaltungsstelle Adersbach (Verwaltungsstelle Adersbach)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 17:00 - 19:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Hoffenheim (Verwaltungsstelle Hoffenheim)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Waldangelloch (Verwaltungsstelle Waldangelloch)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Bürgerbüro (Bürgerbüro)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Rohrbach (Verwaltungsstelle Rohrbach)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Hilsbach (Verwaltungsstelle Hilsbach)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Steinsfurt (Verwaltungsstelle Steinsfurt)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Verwaltungsstelle Weiler (Verwaltungsstelle Weiler)
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Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/) Mo 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
freiwillige Leistung
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
-
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg