Familienpass

    Landesfamilienpass beantragen

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Beschreibung

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Kostenlos sind zum Beispiel:

    • Schloss Heidelberg
    • Staatsgalerie Stuttgart
    • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
    • Technoseum in Mannheim
    • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Büchenau (Verwaltungsstelle Büchenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Au in den Buchen 81

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.buechenau@bruchsal.de

    Fax: 07257/5392

    Telefon Festnetz: 07257/2037

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Helmsheim (Verwaltungsstelle Helmsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurpfalzstraße 58

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.helmsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/56139

    Telefon Festnetz: 07251/5124

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Untergrombach (Verwaltungsstelle Untergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.untergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-729

    Telefon Festnetz: 07251/79-721

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Heidelsheim (Verwaltungsstelle Heidelsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Merianstraße 18

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.heidelsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/59188

    Telefon Festnetz: 07251/5188

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 79500

    Fax: +49 7251 79611

    E-Mail: buergerbuero@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Obergrombach (Verwaltungsstelle Obergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.obergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-739

    Telefon Festnetz: 07251/79-732

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
    • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
    • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
    • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

    Voraussetzungen

    Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

    • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

    Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    freiwillige Leistung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch über Kommune

    Verfahrensablauf

    Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

    Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

    Fristen

    -

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en