Landesfamilienpass beantragen
Beschreibung
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 7628
Telefon Festnetz: 0721 133 7610
Internet
Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 2926
Telefon Festnetz: 0721 133 2928
Fax: 0721 133 2929
E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de
Vermittlungsstelle (Vermittlungsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine Terminvereinbarung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 5965
Telefon Festnetz: 0721 133 5925
Telefon Festnetz: 0721 133 5094
Telefon Festnetz: 0721 133 5010
Fax: 0721 133 5009
Internet
Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 94761 0
Telefon Festnetz: 0721 94761 13
Fax: 0721 94761 14
E-Mail: stupferich@karlsruhe.de
Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
freiwillige Leistung
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
-
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg