Familienpass

    Landesfamilienpass beantragen

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Beschreibung

    Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

    Kostenlos sind zum Beispiel:

    • Schloss Heidelberg
    • Staatsgalerie Stuttgart
    • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
    • Technoseum in Mannheim
    • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 1965

    Fax: 0721 133 1909

    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7628

    Telefon Festnetz: 0721 133 7610

    E-Mail: buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    76228 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 2926

    Telefon Festnetz: 0721 133 2928

    Fax: 0721 133 2929

    E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Vermittlungsstelle (Vermittlungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Frey-Straße 10

    76135 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine Terminvereinbarung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 5965

    Telefon Festnetz: 0721 133 5925

    Telefon Festnetz: 0721 133 5094

    Telefon Festnetz: 0721 133 5010

    Fax: 0721 133 5009

    E-Mail: vermittlungsstelle@sjb.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 94761 0

    Telefon Festnetz: 0721 94761 13

    Fax: 0721 94761 14

    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7745

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7670

    Fax: 0721 133 7669

    E-Mail: wolfartsweier@karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
    • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
    • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
    • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

    Voraussetzungen

    Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

    • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

    Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    freiwillige Leistung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch über Kommune

    Verfahrensablauf

    Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

    Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

    Fristen

    -

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en