elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen

    • einen elektronischen Identitätsnachweis und
    • eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion).

    Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Blaue Karte EU
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
    • ICT-Karte
    • Mobile-ICT-Karte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Zu diesen Zeiten können Sie Termine vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Der Besuch der Ausländerbehörde ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9102599

    Fax: 07141 9102768

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 11

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9100

    Fax: 07141 9102737

    E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein biometrisches Passfoto
    • weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

    Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Achtung: Ein Aufenthaltstitel als Klebeetikett in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren, welcher schon vor dem 31. August 2011 bestand, muss nun als eAT ausgestellt werden. Klebeetiketten sind in Ausnahmefällen und nur für eine vorübergehende Nutzung weiterhin möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

    • § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
    • § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
    • § 45c Gebühr bei Neuausstellung
    • § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

    • § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
    • § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte: 100 Euro
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um bis zu drei Monate: 96 Euro
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um mehr als drei Monate: 93 Euro
    • Niederlassungserlaubnis: 113 Euro
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro
    • Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124 Euro
    • Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte: 80 Euro
    • Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte: 70 Euro
    • Gebühr bei Neuausstellung (z.B. bei Ablauf des Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers): 67 Euro

    Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en