Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Beschreibung
Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Grünflächen- und Tiefbauamt (Grünflächen- und Tiefbauamt)
Adresse
Großempfängerpostfach
75158 Pforzheim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Lageplan
- ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
- Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 StrG (Sondernutzung)
- § 21 StrG (Sonstige Benutzung)
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 8 Sondernutzungen
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien
Rechtsbehelf
Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.
Verfahrensablauf
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Fristen
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.
Kosten
Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg