Verlegung von Rohrleitungen Genehmigung

    Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    Hinweise für Boxberg

    Wenn Sie eine neue Leitung (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) in eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße verlegen lassen oder verlegen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Boxberg

    Wenn Sie eine neue Leitung (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) in eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße verlegen lassen oder verlegen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

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    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

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    Stadt Boxberg (Stadt Boxberg)

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    Postfach 11 63

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    Hausanschrift

    Kurpfalzstraße 29

    97944 Boxberg

    Lieferanschrift

    Kurpfalzstraße 29

    97942 Boxberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07930/605-0

    Fax: 07930/605-29

    E-Mail: stadt@boxberg.de

    Internet

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    Sprache: de

    Sachgebiet Verwaltung (Sachgebiet Verwaltung)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Wellenbergstraße 9

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 825237

    Fax: +49 9341 825230

    E-Mail: kreisstrassenbauamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Boxberg

    • Lageplan
    • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen (Bestandsplan)

    Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Boxberg

    Die Voraussetzungen sind:

    • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
    • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Boxberg

    Bei Ablehnung wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid von der zuständigen Stelle erteilt. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Boxberg

    Sie müssen einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. In diesem Antrag sind der Ort, die Art der Bauweise (offene oder geschlossene) sowie die technischen Daten (Material der Leitung) aufzuführen.

    Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. für anfallende Sperrungen, die zuständige Verkehrsbehörde oder die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).

    Fristen

    Hinweise für Boxberg

    Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der Straßenbauverwaltung unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Boxberg

    Je nach Art der Genehmigung fallen für die Erteilung unterschiedliche Gebühren an.

    Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Boxberg

    Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher oder privater Leitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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