Verlegung von Rohrleitungen Genehmigung

    Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Wenn Sie eine neue Leitung (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation) in eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße verlegen lassen oder verlegen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Wenn Sie eine neue Leitung (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation) in eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße verlegen lassen oder verlegen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Bad Mergentheim (Stadt Bad Mergentheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 17 33

    97967 Bad Mergentheim

    Hausanschrift

    Bahnhofplatz 1

    97980 Bad Mergentheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07931 570

    Fax: 07931 571900

    E-Mail: info@bad-mergentheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Sachgebiet Verwaltung (Sachgebiet Verwaltung)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Wellenbergstraße 9

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 825237

    Fax: +49 9341 825230

    E-Mail: kreisstrassenbauamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Mergentheim

    • Lageplan
    • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen (Bestandsplan)

    Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Die Voraussetzungen sind:

    • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
    • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Die Entscheidung enthält auch einen Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Sie müssen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. In diesem Antrag sind der Ort, die Art der Bauweise (offene oder geschlossene) sowie die technischen Daten (Material der Leitung) aufzuführen.

    Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).

    Fristen

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der Straßenbauverwaltung unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Je nach Art der Genehmigung fallen für die Erteilung unterschiedliche Gebühren an.

    Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Mergentheim

    Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de