Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Hinweise für Assamstadt
Beschreibung
Hinweise für Assamstadt
Wenn Sie eine neue Leitung (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) in eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße verlegen lassen oder verlegen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
Sachgebiet Verwaltung (Sachgebiet Verwaltung)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 9341 825237
Fax: +49 9341 825230
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Lageplan
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen (Bestandsplan)
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen sind:
- Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
- Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Bei Ablehnung wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid von der zuständigen Stelle erteilt. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.
Verfahrensablauf
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Sie müssen einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. In diesem Antrag sind der Ort, die Art der Bauweise (offene oder geschlossene) sowie die technischen Daten (Material der Leitung) aufzuführen.
Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. für anfallende Sperrungen, die zuständige Verkehrsbehörde oder die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).
Fristen
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Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der Straßenbauverwaltung unverzüglich mitteilen.
Kosten
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Je nach Art der Genehmigung fallen für die Erteilung unterschiedliche Gebühren an.
Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher oder privater Leitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg