• Attenweiler (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg)
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

Adresse

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Konrad-Adenauer-Straße 20

72072 Tübingen

Postfachadresse

Postfach 26 66

72016 Tübingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07071 757-0

Fax: 07071 757-3190

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

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Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 71

10117 Berlin

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Straßenamt (Straßenamt)

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 7351 52 6824

Fax: +49 7351 525 0553

E-Mail: daniela.ruider@biberach.de

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Voraussetzungen

Keine.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de