Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltungsverband Heuberg (Gemeindeverwaltungsverband Heuberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Weiher 1

    78564 Wehingen

    Hausanschrift

    Im Weiher 1

    78564 Wehingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497426 96130

    Fax: +497426 961380

    E-Mail: info@gvv-heuberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Straßenbauamt (Straßenbauamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Bahnhofstraße 100

    Postfach 44 53

    78532 Tuttlingen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 100

    78532 Tuttlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sba@landkreis-tuttlingen.de

    Fax: +49 7461 926 3489

    Telefon Festnetz: +49 7461 926 3604

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de