Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Beschreibung
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
33. Straßenbau und -verkehr (33. Straßenbau und -verkehr)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 63
75363 Calw
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Nagold (Stadt Nagold)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
72194 Nagold
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 16:45 Uhr Di 08:00 - 16:45 Uhr Mi 08:00 - 16:45 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (Nur Bürgeramt)
Kontakt
Telefon Festnetz: 07452/681-0
Fax: 07452/681-230
E-Mail: info@nagold.de
De-Mail: bussgeldstelle@nagold.de-mail.de
Internet
Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt.
Verfahrensablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg