• Edingen-Neckarhausen (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg)
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Bau- und Umweltamt (Bau- und Umweltamt)

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 60

68535 Edingen-Neckarhausen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 06203 808136

Fax: 06203 808160

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Adresse

Hausanschrift

Kurfürsten-Anlage 38-40

69115 Heidelberg

Postfachadresse

Postfach 10 46 80

69036 Heidelberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 06221 522-0

Fax: 06221 522-91477

E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 1-3

76131 Karlsruhe

Kontakt

Telefon Festnetz: 0721/926-0

Fax: 0721/926-6211

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 71

10117 Berlin

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Voraussetzungen

Keine.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de