• Bruchsal (Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg)
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Amt für Straßen (Amt für Straßen)

Adresse

Besucheranschrift

Gartenstraße 76-78

76135 Karlsruhe

Kontakt

Telefon Festnetz: 0721 936-58310

Fax: 0721 936-59099

E-Mail: strassen@landratsamt-karlsruhe.de

Sprachversion

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Sprache: de

Abteilung Tiefbau, Grün, Landschaftspflege (Abteilung Tiefbau, Grün, Landschaftspflege)

Adresse

Hausanschrift

Otto-Oppenheimer-Platz 5

76646 Bruchsal

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07251 792847

Fax: 07251/79-377

E-Mail: tgl-sekretariat@bruchsal.de

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Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 1-3

76131 Karlsruhe

Kontakt

Telefon Festnetz: 0721/926-0

Fax: 0721/926-6211

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de

Internet

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Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 71

10117 Berlin

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Voraussetzungen

Keine.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de