Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

    Beschreibung

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern

    Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen:

    • Geschlecht des Kindes
    • Vor- und Familiennamen der Eltern

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
    Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
    Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
    Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
    Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
    Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Abt. Standesamt (Bürgeramt, Abt. Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Steig 6

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:15 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1510

    Fax: 07721/82-1519

    E-Mail: standesamt@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Vater bzw. Mutter
    • Großmutter bzw. Großvater
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Vollmacht und Kopie des Ausweises notwendig))
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (Vollmacht und Kopie des Ausweises notwendig)

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
    Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
    • eine Vollmacht und
    • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Welche Möglichkeiten der Beantragung Ihr Standesamt bietet, kann sich je nach Standesamt unterscheiden.

    Bei manchen Standesämtern kann die Urkunde persönlich beantragt werden.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

    In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
    Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
    • eine Vollmacht und
    • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Fristen

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. drei bis fünf Werktage.

    Sollte bei der Zustellungs "Postalischer Versandweg" angegeben worden sein, dauert dis bis zu zehn Tage. Hierauf hat die Stadt keinen Einfluss. Gegen eine Gebühr von 3,60 € kann per Expressversand versendet werden.

    Kosten

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00
    • Internationale Geburtsurkunde: EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Villingen-Schwenningen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en