Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Hinweise für Gaggenau

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank?
    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.

    Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    Beschreibung

    Hinweise für Gaggenau

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank?
    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.

    Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt

    Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Religionszugehörigkeit

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
    Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
    Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
    Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
    Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
    Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt und Friedhöfe (Standesamt und Friedhöfe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 71

    76571 Gaggenau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07225962620

    Fax: 07225/962-377

    E-Mail: standesamt@gaggenau.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gaggenau

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gaggenau

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Gaggenau

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaggenau

    Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden
    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamtin Gaggenau beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
    Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
    • eine Vollmacht und
    • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

     

    Telefonische Vorsprache und Abholung der Urkunden
    Eine telefonische Beantragung der Urkunde ist beim Standesamt Gaggenau ebenso möglich.


    Urkundenbestellung online
    Bitte beachten: Beim Standesamt Gaggenau ist aufgrund der aktuellen Lage keine online Bestellung der Urkunden möglich.

    Fristen

    Hinweise für Gaggenau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Gaggenau

    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00
    • Internationale Geburtsurkunde: EUR 12,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gaggenau

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en