Geburtsurkunde beantragen
Hinweise für Gaggenau
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Beschreibung
Hinweise für Gaggenau
Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank?
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Religionszugehörigkeit
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt und Friedhöfe (Standesamt und Friedhöfe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gaggenau
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Voraussetzungen
Hinweise für Gaggenau
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gaggenau
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Gaggenau
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Gaggenau
Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamtin Gaggenau beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
- eine Vollmacht und
- der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Telefonische Vorsprache und Abholung der Urkunden
Eine telefonische Beantragung der Urkunde ist beim Standesamt Gaggenau ebenso möglich.
Urkundenbestellung online
Bitte beachten: Beim Standesamt Gaggenau ist aufgrund der aktuellen Lage keine online Bestellung der Urkunden möglich.
Fristen
Hinweise für Gaggenau
keine
Kosten
Hinweise für Gaggenau
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00
- Internationale Geburtsurkunde: EUR 12,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gaggenau
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg