Geburtsurkunde beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank?
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Hinweise:
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Seit 01.05.2023 kann eine „Auskunft über die Geburtszeit“ nicht mehr ausgestellt werden.
Stattdessen bestellen Sie bitte eine Geburtsurkunde. Diese enthält die Angabe über die Geburtszeit.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
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Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0721 133 7614
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Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)
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Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen
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Telefon Festnetz: 0721 7805 142
Telefon Festnetz: 0721 7805 0
Fax: 0721 7805 150
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)
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76124 Karlsruhe
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Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Fax: 0721 133 1932
Telefon Festnetz: 0721 133 1931
Telefon Festnetz: 0721 133 1933
Telefon Festnetz: 0721 133 1934
Telefon Festnetz: 0721 133 2900
E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 59 Geburtsurkunde
- § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
- § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)
- § 5 d Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
- Bitte beachten:
Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich
Urkundenbestellung online
Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
- Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen. - Zahlen via PayPal
Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.
Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.
Urkundenbestellung per Post
Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.
Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:
- Verrechnungsscheck
Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt. - Vorkasse
Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.
Bankverbindung:
Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
BIC: KARSDE66XXX
Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06
Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.
Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.
Zu beachten:
- Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
- Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Karlsruhe
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00
- Internationale Geburtsurkunde: je EUR 20,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
- wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
- die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe
Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg