Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank?
    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.

    Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank?
    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat.

    Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern

    Hinweise:
    Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern

    Seit 01.05.2023 kann eine „Auskunft über die Geburtszeit“ nicht mehr ausgestellt werden.
    Stattdessen bestellen Sie bitte eine Geburtsurkunde. Diese enthält die Angabe über die Geburtszeit.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3409

    E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7614

    E-Mail: standesamt@groetzingen.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 142

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: neureut@karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7720

    Telefon Festnetz: 0721 133 7721

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: standesamt@wettersbach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Kontakt

    Fax: 0721 133 1932

    Telefon Festnetz: 0721 133 1931

    Telefon Festnetz: 0721 133 1933

    Telefon Festnetz: 0721 133 1934

    Telefon Festnetz: 0721 133 2900

    E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Personenstandsgesetz - PStG:

    • § 59 Geburtsurkunde
    • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

    • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

    • § 5 d Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung.
    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

    • Bitte beachten:
      Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich


    Urkundenbestellung online

    Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
    Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

    Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

    1. Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
      Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.

    2. Zahlen via PayPal
      Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

    Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.

    Urkundenbestellung per Post
    Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
    Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

    Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

    1. Verrechnungsscheck
      Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.

    2. Vorkasse
      Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

      Bankverbindung:
      Sparkasse Karlsruhe
      IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
      BIC: KARSDE66XXX
      Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

      Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

    Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.

    Zu beachten:

    • Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
    • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00
    • Internationale Geburtsurkunde: je EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,

    • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
    • die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

    Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
    Es gelten folgende Fristen:

    • Geburtenregister 110 Jahre
    • Eheregister 80 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
    • Sterberegister 30 Jahre

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
    Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe

    Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en