Patientenbeschwerde Prüfung

    Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)

    Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

    Beschreibung

    Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

    Ansprechpartner

    Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 40

    70597 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@laek-bw.de

    Fax: 0711 - 769 89 50

    Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirkszahnärztekammer Freiburg (Bezirkszahnärztekammer Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Merzhauser Str. 114 - 116

    79100 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (07 61) 45 06 - 0

    Fax: (07 61) 45 06 - 4 00

    E-Mail: info@bzk-freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsbehelf

    Bei Patientenbeschwerden gelten rechtlich als sogenannte nichtförmliche Rechtsbehelfe.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.

    Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.

    Fristen

    Keine besonderen Fristen.

    Kosten

    für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en