• Sasbachwalden (Landkreis Ortenaukreis, Baden-Württemberg)
Patientenbeschwerde Prüfung

Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)

Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

Beschreibung

Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

Ansprechpartner

Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Jahnstr. 40

70597 Stuttgart

Kontakt

E-Mail: info@laek-bw.de

Fax: 0711 - 769 89 50

Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Bezirkszahnärztekammer Freiburg (Bezirkszahnärztekammer Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Merzhauser Str. 114 - 116

79100 Freiburg

Kontakt

Telefon Festnetz: (07 61) 45 06 - 0

Fax: (07 61) 45 06 - 4 00

E-Mail: info@bzk-freiburg.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

keine

Rechtsbehelf

Bei Patientenbeschwerden gelten rechtlich als sogenannte nichtförmliche Rechtsbehelfe.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.

Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.

Fristen

Keine besonderen Fristen.

Kosten

für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en