Recycling und Abfallentsorgung

    Abfall und Müll entsorgen

    Hinweise für Wüstenrot

    Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

    Beschreibung

    Hinweise für Wüstenrot

    Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

    Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

    Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist ein Eigenbetrieb des Landkreises und wirkt durch allgemeine Informationen, gezielte Beratung sowie Gebührenanreize darauf hin, dass Abfälle vermieden werden.

    Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z. B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott sowie die Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dafür kostendeckende Gebühren ein von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb betreibt im Landkreis

    • 2 Entsorgungszentren (bei Eberstadt und Schwaigern-Stetten)
    • 6 Erddeponien
    • 51 Recyclinghöfe
    • 40 Häckselplätze
    • rund 260 Altkleidercontainer
    • über 420 Containerstandplätze für Papier und Glas

    Zur Sortierung und Verwertung von Bauschutt und anderen Wertstoffen arbeitet der Abfallwirtschaftsbetrieb auch mit Privatfirmen zusammen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131/994-0

    Fax: 07131/994-150

    E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wüstenrot

    in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wüstenrot

    Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Angaben dienen der Information.
    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wüstenrot

    Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm

    Kosten

    Hinweise für Wüstenrot

    Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wüstenrot

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat einen Wegweiser erstellt, der umfangreiche Informationen zu den jeweiligen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Heilbronn aufzeigt, häufige Fragen beantwortet und viele weitere Hinweise enthält.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en