Abfall und Müll entsorgen
Hinweise für Gundelsheim
Beschreibung
Hinweise für Gundelsheim
Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist ein Eigenbetrieb des Landkreises und wirkt durch allgemeine Informationen, gezielte Beratung sowie Gebührenanreize darauf hin, dass Abfälle vermieden werden.
Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z. B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott sowie die Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dafür kostendeckende Gebühren ein von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb betreibt im Landkreis
- 2 Entsorgungszentren (bei Eberstadt und Schwaigern-Stetten)
- 6 Erddeponien
- 51 Recyclinghöfe
- 40 Häckselplätze
- rund 260 Altkleidercontainer
- über 420 Containerstandplätze für Papier und Glas
Zur Sortierung und Verwertung von Bauschutt und anderen Wertstoffen arbeitet der Abfallwirtschaftsbetrieb auch mit Privatfirmen zusammen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
74064 Heilbronn
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gundelsheim
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
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Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gundelsheim
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
- örtliche Abfallgebührensatzung
Rechtsbehelf
Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
Verfahrensablauf
Hinweise für Gundelsheim
Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm
Kosten
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Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gundelsheim
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat einen Wegweiser erstellt, der umfangreiche Informationen zu den jeweiligen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Heilbronn aufzeigt, häufige Fragen beantwortet und viele weitere Hinweise enthält.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg