Recycling und Abfallentsorgung

    Abfall und Müll entsorgen

    Hinweise für Heilbronn

    Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

    Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

    Über das für die Stadt Heilbronn geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich hier näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
    Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

    Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

    Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
    In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung.

    Nähere Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heilbronn.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en