Anmeldung bei der Landesärztekammer

    Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

    Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

    Beschreibung

    Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

    Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
    • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
    • die berufliche Fortbildung zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

    Ansprechpartner

    Bezirksärztekammer Nordbaden (Bezirksärztekammer Nordbaden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zimmerstraße 4

    76137 Karlsruhe

    Kontakt

    E-Mail: baek-nordbaden@baek-nb.de

    Fax: 0721 / 16024-222

    Telefon Festnetz: 0721 / 16024-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Reisepass oder den Personalausweis
    • Approbation oder Berufserlaubnis
    • Urkunden über akademische Grade und Titel wie Promotionsurkunde oder Habilitation
    • Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
    • Urkunden über die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen wie beispielsweise die Facharztanerkennung.

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.

     

    Voraussetzungen

    Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

    • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
    • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
    • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich schriftlich bei der Landesärztekammer anmelden. Das erforderliche Formular erhalten Sie von der Landesärztekammer. Es steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung.

    Füllen Sie den Meldebogen aus, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn an die Bezirksärztekammer.

    Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

    Fristen

    innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

    Kosten

    • für die Anmeldung: keine
    • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
      • Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag sind Ihre Einkünfte.
      • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, dem sog. Beitragsfaktor. Der Beitragsfaktor beträgt 0,41 Prozent und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro.
      • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en