allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

    Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

    STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

    Beschreibung

    STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

    • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
    • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
    • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
      Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

    Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Erolzheim (Gemeinde Erolzheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 26

    88453 Erolzheim

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    88453 Erolzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07354/9318-0

    Fax: 07354/9318-99

    E-Mail: poststelle@erolzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kreisjugendamt (Kreisjugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rollinstraße 18

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 6233

    Fax: +49 7351 525 233

    E-Mail: jugendamt@biberach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Gefördert werden Anbieter, die

    • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
    • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
    • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

    Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

    • Einelternfamilien
    • frühe Elternschaft,
    • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
    • Familien mit Gewalterfahrung,
    • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht), Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
    • Mehrlingsfamilien,
    • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
    • getrenntlebende Familien.

    Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

    Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

    STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.

    Fristen

    Für Eltern: Keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en