allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

    Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

    STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

    Beschreibung

    STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

    • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
    • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
    • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
      Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

    Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dürbheim (Gemeinde Dürbheim)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Probststr. 2

    78589 Dürbheim

    Hausanschrift

    Probststr. 2

    78589 Dürbheim

    Hausanschrift

    In Breiten 5

    78589 Dürbheim

    Kontakt

    E-Mail: info@duerbheim.de

    Fax: 07424/95825-22

    Telefon Festnetz: 07424/95825-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fachstelle "Frühe Hilfen" (Fachstelle "Frühe Hilfen")

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Seltenbach 1

    78532 Tuttlingen

    Postfachadresse

    Bahnhofstraße 100

    Postfach 44 53

    78532 Tuttlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7461 926 4138

    Fax: +49 7461 926 4187

    E-Mail: sozialerdienst@landkreis-tuttlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Gefördert werden Anbieter, die

    • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
    • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
    • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

    Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

    • Einelternfamilien
    • frühe Elternschaft,
    • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
    • Familien mit Gewalterfahrung,
    • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht),Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
    • Mehrlingsfamilien,
    • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
    • getrenntlebende Familien.

    Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

    Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

    Fristen

    Für Eltern: Keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de