Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Beschreibung
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet
- Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice (Bürgerservice)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1540
78156 Donaueschingen
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 17:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Sa 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0771 857 300
E-Mail: buergerservice@donaueschingen.de
Internet
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 78007
78045 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07721 913-0
Fax: 07721 913-8900
E-Mail: landratsamt@Lrasbk.de
De-Mail: landratsamt@Lrasbk.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht), Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
- getrenntlebende Familien.
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.
STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.
Fristen
Für Eltern: Keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg