allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

    Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten

    Hinweise für Assamstadt

    Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es, den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? – Das Land unterstützt Sie dabei.

    Beschreibung

    Hinweise für Assamstadt

    Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es, den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? – Das Land unterstützt Sie dabei.

    So können Sie im Rahmen des Landesprogramms Stärke Ihre Elternkompetenz und insbesondere Ihre Erziehungskompetenz aufbessern und dadurch Ihr Kind stärken sowie dessen Entwicklungsmöglichkeit verbessern.

    Außerdem soll das Projekt Familien in besonderen Lebenslagen (z.B. in Scheidungsphasen, Adoptionsfällen, bei ADHS-Erkrankung Ihres Kindes etc.) durch die zahlreichen Angebote unterstützen:

    • Unter bestimmten Voraussetzungen können im Zuge der Neuregelung auch Offene Treffs als kostenlose Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern gefördert werden. Dieses Angebot bietet die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt und Kennenlernen der Kursangebote.
    • Familien in besonderen Lebenssituationen können kostenlose und auf ihre Bedarfssituation zugeschnittene Familienbildungsangebote besuchen. Der Wert des speziellen Kurses kann pro Elternteil bis zu 500,00 Euro betragen. Wo und für welche Lebenssituationen diese Angebote eingerichtet werden, entscheiden die Stadt- und Landkreise nach Rücksprache mit den Veranstaltern anhand des Bedarfs vor Ort.
    • Die bisher als Modellprojekt erprobten Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen sind seit dem 01.07.2014 fester Bestandteil des Landesprogramms STÄRKE

    Die Ausgabe erfolgt auf Antrag der Betroffenen.

    (Alle Antrags- und Abrechnungsvordrucke finden Sie unter Dokumente, Formulare)

    Jeder Elternteil kann einmalig ein derartiges Angebot annehmen.

    Tipp: Das Sozialministerium beantwortet auf seinen Seiten die häufigsten Fragen von Eltern sowie die häufigsten Fragen der Veranstalter und kommunalen Behörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Assamstadt (Gemeinde Assamstadt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bobstadter Str. 1

    97959 Assamstadt

    Hausanschrift

    Bobstadter Str. 1

    97959 Assamstadt

    Kontakt

    E-Mail: post@assamstadt.de

    Fax: 06294/1092

    Telefon Festnetz: 06294/42020

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit, Jugendsport- und Sportförderung, Systembetreuung Fachverfahren (Sachgebiet Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit, Jugendsport- und Sportförderung, Systembetreuung Fachverfahren)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 825481

    Fax: +49 9341 825470

    E-Mail: michael.lippert@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Assamstadt

    Antrags-/Abrechnungsunterlagen für Kursanbieter an das Jugendamt:

    Kein Ergebnis gefunden.

    Antragsunterlagen für Eltern an Kursanbieter für die Erstattung der Teilnehmergebühr:

    Kein Ergebnis gefunden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Assamstadt

    • Besondere Lebenslage der Familie (z.B. ADHS-Erkrankung des Kindes, Scheidungserfahrung, Alleinerziehung, Gewalterfahrung, Migrationshintergrund, Adoptivfamilie)
    • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg

    In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

    • Der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die
      • die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
      • mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Assamstadt

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Assamstadt

    Familien in besonderen Lebenslagen stellen vor Beginn des Kurses, an welchem sie teilnehmen wollen, einen Antrag auf Erstattung der Teilnahmegebühren beim Kursanbieter. Es darf jedoch nur der Teilnahmebeitrag, welcher von anderen Familien auch gezahlt wird und höchstens 500,00 Euro erstattet werden.

    Der Kursanbieter rechnet mit Hilfe der Anträge der Eltern die Beiträge zum Ende des Bewilligungszeitraums (bis spätestens 31.12. eines Jahres) mit dem Jugendamt ab.

    Da bei den Offenen Treffs keine Teilnahmegebühren anfallen, muss hierbei nichts beantragt werden.

    Fristen

    Hinweise für Assamstadt

    bis zum 31.12. eines jeden Jahres

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Hinweise für Assamstadt

    je nach Art und Weise

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Assamstadt

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de