Korruptionsprävention

    Korruptionsfall melden

    Der Begriff "Korruption" wird durch Strafvorschriften ausgefüllt und umfasst Bestechungs- und Begleitdelikte, wie z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Verletzung von Dienstgeheimnissen, Unterschlagung, Untreue oder Urkundenfälschung. Eine korrekte, gut funktionierende, transparente und bürgernahe Verwaltung muss gewährleisten, dass Verdachtsmomenten nachgegangen wird bzw. Korruption im Amt vermieden wird. Die Stadt Ettlingen arbeitet daher mit einem "Vertrauensanwalt für Korruptionsprävention" zusammen, an den sich Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Bürger/Einwohner, Geschäftspartner und Kunden der Stadt Ettlingen kostenfrei wenden können. Dieser nimmt auch anonyme Hinweise entgegen und geht diesen nach.

    Beschreibung

    Der Begriff "Korruption" wird durch Strafvorschriften ausgefüllt und umfasst Bestechungs- und Begleitdelikte, wie z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Verletzung von Dienstgeheimnissen, Unterschlagung, Untreue oder Urkundenfälschung. Eine korrekte, gut funktionierende, transparente und bürgernahe Verwaltung muss gewährleisten, dass Verdachtsmomenten nachgegangen wird bzw. Korruption im Amt vermieden wird. Die Stadt Ettlingen arbeitet daher mit einem "Vertrauensanwalt für Korruptionsprävention" zusammen, an den sich Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Bürger/Einwohner, Geschäftspartner und Kunden der Stadt Ettlingen kostenfrei wenden können. Dieser nimmt auch anonyme Hinweise entgegen und geht diesen nach.

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine bestimmten Unterlagen erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Die Revision und der Vertrauensanwalt nehmen Hinweise entgegen und gehen diesen nach. Der Vertrauensanwalt nimmt Hinweise auch anonym entgegen und sichert diese auch gegenüber der Stadtverwaltung zu.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an, die Kosten für den Vertrauensanwalt übernimmt die Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 299)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de